Hinweis­geberschutz

Worum geht es?

Die Europäische Union hat mit der EU-Hinweisgeberrichtlinie einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern geschaffen. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie wird durch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Als Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten haben wir ein entsprechendes  Hinweisgebersystem eingerichtet.

Welche Meldestellen gibt es?

Eine hinweisgebende Person hat für ihre Meldung die Wahl zwischen einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle. In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und die hinweisgebende Person keine Repressalien fürchtet, sollte sie eine Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auf der Internetseite des Landes NRW unter nachstehendem Link: https://www.im.nrw/themen/verwaltung/strukturen-und-aufgaben/hinweisgeberschutz

Kontaktaufnahme zur internen Meldestelle der Firma Friedrich Wassermann:

hinweisgeberschutz@fw-koeln.de

Die interne Meldestelle übernimmt zugleich die sich aus § 17 Absatz 2 i.V.m. § 18 HinSchG ergebenden Aufgaben zur Information der hinweisgebenden Personen über Folgemaßnahmen.